Angela Viellieber 

Heilpraktikerin für Psychotherapie und Traumatherapeutin

Kosten / Energieausgleich

Die Kosten für die Sitzungen können üblicherweise nicht über die Krankenkassen abgerechnet werden. Mein Angebot richtet sich daher an Selbstzahler.


Vorgespräch (probatorische Sitzung)

Sie können ein 45-minütiges Vorgespräch zum Preis von 60 €  vereinbaren, das zum gegenseitigen Kennenlernen dient. Bitte bringen Sie  den Betrag für die 1. Sitzung in bar und möglichst passend mit. Sie erhalten selbstverständlich eine Quittung. Alle weiteren Sitzungen können per Überweisung beglichen werden.  


Einzelsitzungen

  • Eine Zeitstunde von 60 Minuten wird mit 90 € regulärem Standard-Tarif abgerechnet. 
  • Bei längeren Sitzungen werden die Mehrkosten zeitanteilig berechnet.
  • Sollten Sie eine Therapie aufgrund finanzieller Engpässe nicht aufnehmen können,  sprechen Sie mich bitte an. Gemeinsam können wir eine Lösung finden.
  • Online Termine sind in begründeten Ausnahmefällen möglich.


Kosten bei Absagen

Sollten Sie tatsächlich einmal verhindert sein, sind Absagen bis zu 72 Std. (3 Arbeits-Tage: Mo-Fr) vor dem vereinbarten Termin kostenlos. Vorausgesetzt, Sie erreichen mich per Telefon, SMS oder Email. Danach fallen in jedem Fall (auch bei Absage durch plötzliche Krankheit) 40 Euro pro ausgefallene Zeitstunde an, da der Termin nicht anderweitig vergeben werden kann. Bei Absagen am selben Tag werden die vollen Therapiekosten fällig.


Ich möchte Sie bitten, Sitzungen nicht ohne triftigen Grund abzusagen. Innere Widerstände sind zeitweise natürlich und kündigen sich nicht selten vor der Möglichkeit zu einem größeren Durchbruch an. Sie sind herzlich dazu eingeladen, sie innerhalb der Sitzung zu benennen und ihnen Raum zu geben.

Für die Ausübung der Heilkunde im Bereich Psychotherapie gemäß Heilpraktikergesetz können die Kosten für die Sitzungen üblicherweise nicht über die Krankenkassen abgerechnet werden. Dies ist bestimmten Berufsgruppen (Ärztlichen Psychotherapeuten und Psychologischen Psychotherapeuten) mit bestimmten Therapieformen, die unter das Richtlinienverfahren fallen (Psychoanalyse, Verhaltenstherapie und Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie) vorbehalten.